Anfrage 1: Klassengrössen und daraus resultierende, flankierende Massnahmen
Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
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Sehr geehrter Gemeinderat
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Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reichen wir im Namen der GLP Brütten eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein, welche an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 verlesen und schriftlich beantwortet wird, sodass die Antwort im Protokoll festgehalten wird.
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Grundlage
Gemäss § 21 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich (VSV, LS 412.101) beträgt die maximale Klassengrösse in mehrklassigen Klassen 21 Schülerinnen und Schüler. § 22 VSV verpflichtet die Schulpflege, bei einer Überschreitung dieser Zahl um mehr als drei Schülerinnen und Schüler über längere Zeit im Rahmen des Stellenplans Massnahmen zu ergreifen – namentlich zusätzliche Lektionen für Halbklassenunterricht oder Teamteaching oder eine Klassenteilung.
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Unsere Anfrage
In Brütten wird die gesamte Primarstufe in mehrklassigen Lerngruppen unterrichtet. Im Schuljahr 2025/26 bestanden die 1./2. Klassen aus 26 bzw. 27 Schülerinnen und Schüler – und werden es im Schuljahr 2026/27 erneut sein. Die gesetzliche Obergrenze von 21 wird damit um mehr als drei überschritten. Auch wenn künftige Jahrgänge schwächer sein werden: Die Klassen der Startkohorten 2025 und 2026 werden während sechs Jahren in dieser Grösse bestehen.
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Wir bitten den Gemeinderat, diese Fragen schriftlich zu beantworten:
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- In welchen Klassen und in welchem Umfang wurde die maximale Klassengrösse von 21 Schülerinnen und Schülern überschritten? Bitte für jede Klasse separat ausweisen.
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- Welche konkreten Massnahmen hat die Schulpflege gemäss § 22 VSV ergriffen – oder sind geplant, und bis wann?
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- Hat die Schulpflege beim Volksschulamt einen Antrag auf zusätzliche Vollzeiteinheiten (VZE) aus dem kantonalen Stellenpool beantragt? Falls ja: in welcher Höhe und mit welchem Ergebnis? Falls nein: weshalb nicht?
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Begründung
Die Klassengrösse beeinflusst die Unterrichtsqualität direkt – Ein zentraler Erfolgsfaktor für den Lernerfolg ist die Beziehung zur Lehrperson. Je mehr Kinder eine Lehrperson begleitet, desto weniger Zeit bleibt für jedes einzelne – für individuelle Rückmeldungen, gezielte Förderung und den Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbasis. In mehrklassigen Lerngruppen mit zwei Jahrgängen verstärkt sich dieser Effekt durch die zunehmende Heterogenität zusätzlich. Die Obergrenzen gemäss § 21 VSV sind Ausdruck dieser pädagogischen Realität und dienen dem Schutz der Kinder, der Chancengerechtigkeit und der Lehrpersonen. Eine absehbare Überschreitung über sechs Schuljahre ist keine Ausnahmesituation – sie erfordert gesetzlich zwingende Massnahmen.
Unsere Haltung
Die Schule ist die wichtigste Investition in die Zukunft unserer Gemeinde – nicht nur für die Kinder von heute, sondern für die Gesellschaft und Wirtschaft von morgen. Jeder Franken, der früh in die Bildungsqualität investiert wird, zahlt sich vielfach zurück, durch besser ausgebildete Fachkräfte, geringere Sozialkosten und eine innovationsfähige Volkswirtschaft.
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Gute Bildung entsteht nicht allein durch Lehrpläne und Infrastruktur. Sie entsteht in der Beziehung zwischen Lehrperson und Kind. Diese Beziehung ist die Grundlage, auf der Lernen überhaupt möglich wird. Kinder, die sich gesehen und begleitet fühlen, lernen mehr, entwickeln Selbstvertrauen und kommen gerne zur Schule.
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Je grösser die Klasse, desto weniger Zeit hat eine Lehrperson für jedes einzelne Kind – für Gespräche am Rand, die individuelle Erklärung, das aufmunternde Wort. In mehrklassigen Lerngruppen mit zwei Jahrgängen und sehr unterschiedlichen Entwicklungsständen ist dieser Druck besonders spürbar.
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Als Grünliberale setzen wir uns für eine Schule ein, die Chancengerechtigkeit, individuelle Förderung und hohe Bildungsqualität miteinander verbindet. Wir sind überzeugt, dass Investitionen in Bildung keine Kosten, sondern Investitionen in die Zukunft unserer Kinder, für Brütten und den Wirtschaftsstandort Schweiz sind.
Anfrage 2: Solarausbau auf Gemeindegebäuden
Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
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Sehr geehrter Gemeinderat
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Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich im Namen der GLP Brütten eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein, welche an der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 verlesen und schriftlich beantwortet wird, sodass die Antwort im Protokoll festgehalten wird.
In der Gemeinde Brütten wurde bereits verschiedentlich über die Nutzung von Solarenergie auf öffentlichen Gebäuden, insbesondere auf den Schulhausdächern, gesprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung dieser Fragen:
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- Wie ist der aktuelle Stand des geplanten Solarprojekts auf den Schulgebäuden?
- Gibt es bereits einen konkreten Projekt- oder Ausführungsplan? Falls ja: Welche Gebäude und Dachflächen sollen berücksichtigt werden?
- Ist vorgesehen, sämtliche geeigneten Dachflächen mit Solarpanels auszurüsten?
- Wird im Rahmen des Projekts auch die Integration eines Energiespeichers geprüft oder eingeplant?
- Ist im Rahmen des Projekts die Umsetzung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) oder einer LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) vorgesehen? Falls ja, wie ist das Modell konkret geplant?
- Mit welchen Investitionskosten rechnet der Gemeinderat aktuell?
- Wann wird das Projekt voraussichtlich der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt?
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Begründung
Die Nutzung von Solarenergie auf öffentlichen Gebäuden stellt eine langfristige Investition in Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und stabile Energiekosten dar. Gerade Schulgebäude verfügen über grosse und geeignete Dachflächen, welche für die lokale Energieproduktion genutzt werden können. Zudem können sich Investitionen in Photovoltaikanlagen durch die erzeugte Energie und die daraus resultierenden Einsparungen beziehungsweise Einnahmen erfahrungsgemäss innerhalb von rund 10 bis 15 Jahren amortisieren. Viele Einwohnerinnen und Einwohner interessiert deshalb, wie weit die entsprechenden Planungen in Brütten fortgeschritten sind.
Unsere Haltung
Die Energiewende beginnt vor der eigenen Haustür. Öffentliche Gebäude sollen eine Vorbildfunktion übernehmen und dort, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, das Potenzial der Solarenergie nutzen.
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Brütten verfügt über geeignete Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden. Die Nutzung dieser Flächen stärkt die lokale Energieproduktion, erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert langfristig die Energiekosten.
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Photovoltaikanlagen sind heute nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Je nach Ausgestaltung können sich entsprechende Investitionen innerhalb von rund 10 bis 15 Jahren amortisieren und anschliessend während vieler Jahre einen finanziellen Nutzen für die Gemeinde erzeugen.
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Als Grünliberale setzen wir auf Lösungen, die Ökologie und Ökonomie verbinden. Wer heute intelligent in erneuerbare Energien investiert, stärkt sowohl die Umwelt als auch die Gemeindefinanzen.
Anfrage 3: Verwendung des Jahresgewinns
Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
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Sehr geehrter Gemeinderat
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Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich im Namen der GLP Brütten eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein, welche an der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 verlesen und schriftlich beantwortet wird, sodass die Antwort im Protokoll festgehalten wird.
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Der positive Jahresabschluss der Gemeinde Brütten mit einem Überschuss von rund 2.4 Millionen Franken ist erfreulich und verdient Anerkennung. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung dieser Fragen:
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- Welche Verwendung oder strategischen Prioritäten sieht der Gemeinderat mit dem entstandenen finanziellen Spielraum vor?
- Sind Investitionen in konkrete Projekte oder Bereiche vorgesehen? Insbesondere interessiert uns, ob Investitionen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Bildung, Verkehr oder öffentliche Infrastruktur geprüft werden.
- Welche Projekte oder Investitionen erachtet der Gemeinderat aktuell als prioritär für die zukünftige Entwicklung von Brütten?
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Begründung
Ein positiver Jahresabschluss eröffnet Chancen, gezielt in die Zukunft der Gemeinde zu investieren. Verschiedene Ideen und Bedürfnisse wurden in der Bevölkerung bereits diskutiert. Diese Anfrage soll der Bevölkerung ermöglichen, die strategischen Überlegungen des Gemeinderats besser zu verstehen.
Unsere Haltung
Der hervorragende Jahresabschluss zeigt, dass Brütten finanziell solide aufgestellt ist. Dafür gebührt dem Gemeinderat und der Verwaltung Anerkennung.
Aus Sicht der GLP sollte ein solcher Überschuss jedoch nicht nur als erfreuliches Ergebnis betrachtet werden, sondern auch als Chance, innovativ zu sein und gezielt in die Zukunft unseres Dorfes zu investieren.
Dabei geht es nicht um kurzfristige Ausgaben oder Steuersenkungen sondern um nachhaltige Investitionen mit langfristigem Nutzen für die Bevölkerung. Dazu gehören beispielsweise Projekte in den Bereichen Bildung, Energie, Verkehrssicherheit, Digitalisierung oder die Attraktivität für das lokale Gewerbe und des öffentlichen Raums.
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Brütten verfügt über geeignete Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden. Die Nutzung dieser Flächen stärkt die lokale Energieproduktion, erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert langfristig die Energiekosten.
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Photovoltaikanlagen sind heute nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Je nach Ausgestaltung können sich entsprechende Investitionen innerhalb von rund 10 bis 15 Jahren amortisieren und anschliessend während vieler Jahre einen finanziellen Nutzen für die Gemeinde erzeugen.
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Als Grünliberale setzen wir auf Lösungen, die Ökologie und Ökonomie verbinden. Wer heute intelligent in erneuerbare Energien investiert, stärkt sowohl die Umwelt als auch die Gemeindefinanzen.