Gemeindeversammlung – Demokratie in Reinform
Ein Aufruf unserer Gemeindepräsidentin Maja Reding Vestner
(erstmal erschienen im "De Neftebacher" Juli/August 2024, leicht gekürzte Fassung)
An der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 waren rund 140 Personen anwesend. Der Gemeinderat ist jeweils sehr erfreut, wenn sich zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entschliessen, ihre direktdemokratischen Rechte wahrzunehmen.
Auf Neftenbacher Gemeindegebiet wohnen 3'997 Stimmberechtigte. Durchschnittlich kamen in den letzten Jahren jeweils zwischen 80 bis 100 Personen an die Versammlungen und haben sich nur schon durch ihre Präsenz eingebracht.
Gemeindeversammlungen können zeitintensiv sein. Dies konnte an der letzten GV erlebt werden. Ich wurde nachfolgend aus verschiedenen Ecken angefragt, ob Abläufe effizienter, respektive kürzer hätten gestaltet werden können. Die Antwort ist nein. Sie alle können aber den Ablauf beeinflussen und in die Diskussion mit dem Kundtun Ihrer Meinung zum behandelten Thema eingreifen.
Erläuterungen:
Die Gemeindeversammlung hat einige gesetzliche Vorgaben, welche auch den Ablauf und den Inhalt bestimmen. So ist im Gesetz nicht nur das Anfragerecht, sondern auch die Beratung und Antragstellung bestimmt. (...)
Als Versammlungsleiterin muss ich dafür sorgen, dass der gesetzlich vorgegebene Rahmen eingehalten wird. Es ist an der Versammlung in einer Abstimmung zu beschliessen, dass die Diskussion nicht fortgesetzt wird. (...)
Die Anfragen sind in § 17 Gemeindegesetz geregelt. Alle Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. In der Versammlung werden die Anfrage und deren Beantwortung verlesen. Die anfragende Person kann zur Antwort mündlich Stellung nehmen. Es wäre auch möglich, dass zu einer solchen Anfrage eine Diskussion stattfindet. Das müsste jedoch von der Gemeindeversammlung per Antrag beschlossen werden.
Die Anzahl der Anfragen zum gleichen Thema an der vergangenen Versammlung zeigt, dass dies mindesten für einen Teil der Teilnehmenden von Interesse ist. Als Versammlungsleiterin bin ich verpflichtet alle Anfragen und Antworten ungekürzt vorzulesen. Natürlich macht es Sinn die Anfragen mit gleichen oder ähnlichen Anliegen zu koordinieren. Aber auch hier darf weder der Gemeindeschreiber noch der Gemeinderat Einfluss nehmen.
Die Meinungsäusserung, Diskussion und das Anfragerecht gehören zu den Grundwerten unserer Demokratie und der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat schätzt es sehr, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich aktiv am Gemeindeleben beteiligen. Das gibt uns auch Anhaltspunkte, was von der Gemeinde und Allgemeinheit erwünscht ist. Natürlich sind nicht alle Themen für alle Personen von gleicher Bedeutung. Der Gemeinderat muss sie alle aber ernst nehmen.
Mich freut es sehr, wenn die Gemeindeversammlung gut besucht ist und sich möglichst viele Personen für das Gemeindeleben interessieren und sich in irgendeiner Form beteiligen.
Der Gemeinderat wünscht sich sehr, dass sich der Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Gemeindeversammlungen durch „neue“ Gesichter erweitert. Es werden Traktanden behandelt, die uns alle angehen. Es ist aus Sicht des Gemeinderates nicht gut für die Dynamik in der Gemeinde, wenn jeweils rund 80 bis 100 anwesen- de Personen über die massgeblichen Geschicke unseres Dorfes entscheiden.
Daher freut es mich, wenn dieser Bericht Sie allenfalls motiviert, jeweils zwei Mal im Jahr an den Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
In diesem Sinne: Auf Wiedersehen, spätestens an der Gemeindeversammlung am Mittwoch, den 27. November 2024.
Maja Reding Vestner, Gemeindepräsidentin
gemeinderat@neftenbach.ch
Foto: Maja Reding Vestner. Foto Madeleine Schoder Landbote